Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Tätigkeit als FullStack Webdesigner (Freelancer)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Tätigkeit als FullStack Webdesigner (Freelancer)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marcel Grommes, nachfolgend als "Auftragnehmer" bezeichnet, und seinen Kunden, nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet, über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich UI & UX, Webdesign, SEO, Digitaldruck, Social Media, Beratung, Bild- und Videobearbeitung, Digitaler Datenschutz und vertraglich gesonderte Dienstleistungen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen und/oder Dienstleistungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam.
Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist Marcel Grommes, selbständiger Freelancer, nachfolgend als "Auftragnehmer" bezeichnet.
Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne dieser AGB abschließt, nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Nutzer im Sinne dieser AGB ist jede Person, die die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt, ohne mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Registrierter Nutzer im Sinne dieser AGB ist ein Nutzer, der sich auf einer vom Auftragnehmer betriebenen Website oder Plattform registriert hat.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich UI & UX, Webdesign, SEO, Digitaldruck, Social Media, Beratung, Bild- und Videobearbeitung, Digitaler Datenschutz und vertraglich gesonderte Dienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
Im Rahmen dieser AGB umfassen "Beiträge" sämtliche vom Auftraggeber oder Nutzer bereitgestellten oder generierten Inhalte. Dazu zählen unter anderem Texte, Informationen, Materialien, Bewertungen, Werbeanzeigen, Suchbegriffe, Slogans, Markenzeichen, Werbebotschaften, Bilder, Fotografien, Videos, Datenbanken, Softwareanwendungen, elektronische Hilfsmittel, Widgets, E-Mail-Services, Diskussionsbeiträge, Einträge in Gästebüchern, Mailinglisten, lokale Offerten, Softwarelösungen, Domains, Audiodateien sowie jegliche vergleichbare Formen von Content.
Soweit in diesen AGB weitere Begriffe nicht definiert sind, gelten die in der Rechtsprechung und im allgemeinen Sprachgebrauch entwickelten Bedeutungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer, Marcel Grommes, selbständiger Freelancer, nachfolgend als "Auftragnehmer" bezeichnet, und seinen Kunden, nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet, über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich UI & UX, Webdesign, SEO, Digitaldruck, Social Media, Beratung, Bild- und Videobearbeitung, Digitaler Datenschutz und vertraglich gesonderte Dienstleistungen.
Individualvertragliche Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.
AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Auftraggeber erklärt, die AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben.
Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch schriftliche Beauftragung und Annahme zustande. Die Beauftragung kann per E-Mail, Brief oder über das Online-Formular des Auftragnehmers erfolgen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers per E-Mail oder Brief.
Die Erbringung einzelner Dienstleistungen, die nicht im Rahmen eines Leistungspakets erfolgen, erfolgt auf Basis eines gesonderten Angebots des Auftragnehmers und der anschließenden schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer bietet zwei Leistungspakete zur Auswahl an:
Rookie: Preis von 295,- € netto / monatlich.
Iconic: Preis von 495,- € netto / monatlich.
Ein vollumfänglicher Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Leistungspakets kommt nur durch die Buchung eines der beiden Pakete und die anschließende schriftliche Bestätigung durch beide Parteien zustande.
Die Vertragslaufzeit für Leistungspakete beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Beispiel: Ein Vertrag mit dem Leistungspaket "Iconic" über 12 Monate beginnt am 1. Januar 2024. Wenn der Vertrag nicht bis zum 30. September 2024 gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate bis zum 31. Dezember 2025.
Der Auftraggeber kann das Leistungspaket vorzeitig kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines jeden Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, an allen für die Vertragserfüllung erforderlichen Besprechungen und Abstimmungen mitzuwirken.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners geheim zu halten.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden des Auftraggebers nur, soweit diese Schäden vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
Wird ein Leistungspaket seitens des Auftragnehmers gekündigt, fallen in dem Fall keine Stromgebühren an. Die Kündigungsfrist beträgt dann 1 Monat, in dem ein vertragliches Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen bleibt.
Eine Sonderkündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Beispiel: Es wird seitens des Auftragnehmers am 12. Juni 2024 gekündigt, besteht ein vertragliches Verhältnis bis Ende Juli 2024.
Der Auftraggeber kann den Vertrag für die Buchung eines Leistungspakets (Rookie oder Iconic) vorzeitig kündigen. In diesem Fall fallen folgende Stornogebühren an:
Das restliche Vertragsvolumen berechnet sich aus der Summe der monatlichen Kosten bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit.
Beispiel: Bei einem Vertrag mit dem Leistungspaket "Iconic" über 12 Monate und monatlichen Kosten von 495,- € netto fallen bei einer Kündigung 5 Monate vor Vertragsende Stornogebühren in Höhe von 50% der restlichen 5 Monatsraten an, d.h. 1.237,50 € netto (5 Monate x 495,- € / 2).
Mit Beendigung des Leistungspakets endet die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf weitere Leistungen. Ein neuer Anspruch auf Leistung besteht erst mit Angebot/Annahme oder neuer Vertragsschließung.
Nach Beendigung des Leistungspakets verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien sowie alle auf dem Webserver, der Workstation und in den Backups des Auftragnehmers gespeicherten Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen dauerhaft zu löschen. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb dieser 30 Tage eine Anforderung zur Bereitstellung von Backups zu stellen, ausgenommen sind jedoch Lizenzen und vom Auftragnehmer selbst entwickelte Inhalte. Sollte der Auftraggeber die selbstständige Weiterführung oder das Hosting der Dienste wünschen, ist er dazu berechtigt, jedoch unter der Bedingung, dass erforderliche Theme- und Plugin-Lizenzen eigenständig erworben werden müssen. Die Wiederherstellung des Zustands vor Beendigung des Leistungspakets ist unter diesen Umständen nicht gewährleistet.
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Leistungspakets eine Domain für den Auftraggeber registrieren lässt und der Auftragsgeber diese Domain nach Beendigung des Leistungspakets für sich nutzen möchte, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Domain an den Auftraggeber zu übertragen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber getragen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte zu beauftragen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und unter Beachtung der wirtschaftlichen Angemessenheit.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags Dritte beauftragen kann. Der Auftragnehmer wählt die Dritten sorgfältig aus und ist für deren Leistungen verantwortlich.
Die Kosten für Fremdleistungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten für Fremdleistungen in Vorkasse zu bezahlen, bevor der Auftragnehmer den Auftrag an den Dritten weitergibt, sofern der Betrag der Fremdleistung 500,- Euro oder mehr beträgt.
Der Auftragnehmer haftet für die Leistungen Dritter nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Dritten. Für etwaige Schäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nur, wenn er diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und an Dritte nur weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die dem Auftraggeber bei leichter und grober Fahrlässigkeit entstehen, sei es direkter oder indirekter Schaden, entgangener Gewinn oder Folgeschaden, Schaden aufgrund von Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, fehlerhafter oder unvollständiger Leistung.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz oder für die Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers nachzuweisen.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden oder zusätzlichen Aufwendungen, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass Daten und Dokumente, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wegen Verletzung der Rechte Dritter oder wegen rechtswidriger Inhalte oder Ungeeignetheit für die Erbringung der Dienstleistungen ungeeignet sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang schadlos und entschädigt ihn.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu prüfen, ob Dokumente (wie Bilder, Fotos, Logos usw.) Urheberrechten, Markenrechten, Kennzeichnungsrechten oder anderen Rechten Dritter unterliegen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verletzungen dieser Rechte, und der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang schadlos und entschädigt ihn. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Nachteile aus Drittforderungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zu ersetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Ansprüche Dritter ab, die auf der Grundlage der von dem Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, sofern der Auftragnehmer seine Pflicht zur Information des Auftraggebers erfüllt hat oder eine solche Pflicht nicht erkennbar war. Leichte Fahrlässigkeit schadet nicht.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Prozesskosten, eigene Rechtsanwaltskosten des Auftraggebers oder für die Kosten der Veröffentlichung von Urteilen oder für andere Ansprüche auf Schadensersatz oder andere Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang schadlos und entschädigt ihn.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber Zugriff auf die erstellte Website, um diese eigenständig zu bearbeiten und Inhalte zu ändern. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Inhalte, die der Auftraggeber auf der Website veröffentlicht. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den von ihm veröffentlichten Inhalten selbst verantwortlich.
Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit den von ihm veröffentlichten Inhalten beratend zur Seite. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine rechtliche Vertretung des Auftraggebers.
Die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens und verjähren in jedem Fall drei Jahre nach der Pflichtverletzung des Auftragnehmers.
Die Schadenshöhe ist auf den Netto-Bestellwert beschränkt.
Die von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Texte, Quellcodes, Programmierungen, Grafiken, Layouts und Designs, unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält lediglich ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen zum Zwecke der vertragsgemäßen Nutzung.
Der Auftraggeber darf die erbrachten Leistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten, öffentlich zugänglich machen oder auf andere Weise verwerten.
Möchte der Auftraggeber die erbrachten Leistungen für einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Zweck nutzen, bedarf es hierfür der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann die Zustimmung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts abhängig machen.
Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistungen auf Werke Dritter zurückgreift, räumt er dem Auftraggeber an diesen Werken lediglich die vom jeweiligen Rechteinhaber eingeräumten Nutzungsrechte ein. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die für die Nutzung der Werke Dritter erforderlichen Lizenzen zu beschaffen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich selbst um die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen zu kümmern.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen im Rahmen einer zumutbaren Bearbeitung zu verändern. Der Auftraggeber darf die erbrachten Leistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht bearbeiten oder verändern.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die von ihm erbrachten Leistungen zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit dies im Rahmen der üblichen Werbeaussage und des üblichen Geschäftsverkehrs erforderlich ist. Der Auftraggeber darf die erbrachten Leistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zu Werbezwecken nutzen.
Der Auftraggeber darf die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nicht in einer Weise nachahmen, die den Ruf oder die Interessen des Auftragnehmers schädigen könnte.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die er vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Auftragsausführung erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer, unter Angabe und ausführlicher Beschreibung des Mangels zu rügen. Versteckte Mängel müssen schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung gerügt werden, unter ausführlicher Beschreibung des Mangels. Beide Parteien sind sich einig, dass diese Frist angemessen ist, gemäß § 377 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt; in diesem Fall hat der Auftraggeber keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz und kein Recht, den Vertrag wegen Irrtumsanfechtung aufgrund eines Mangels anzufechten.
Wenn der Auftraggeber eine begründete und rechtzeitige Mängelrüge erhebt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen, um die Nacherfüllung durchzuführen.
Ist die Nacherfüllung unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. In diesem Fall kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen oder eine Preisminderung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle einer Nacherfüllung hat der Auftraggeber den mangelhaften Gegenstand auf eigene Kosten an den Auftragnehmer zurückzusenden.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung eines Mangels zu ergreifen, wenn Mängel, die in der Kontrolle des Auftraggebers liegen, die Behebung beeinträchtigen und der Auftraggeber diese Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Leistungen Dritter.
Die Parteien sind sich einig, dass der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags kreative Freiheit hat und dass die Leistungen des Auftragnehmers kreative Arbeit darstellen. Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass die erbrachten Leistungen den Wünschen und Anforderungen des Auftraggebers entsprechen, es sei denn, dies wurde im Vertrag ausdrücklich vereinbart. Der Auftragnehmer setzt die Anforderungen aus der Auftragsbestätigung nach eigenem Ermessen um. Der Auftraggeber kann keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt, obwohl es den Anforderungen in der Auftragsbestätigung entspricht.
Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers zu prüfen, ob die Dienstleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Verwaltungsrecht. Zur Vermeidung von Zweifeln sieht der Vertrag nicht vor und der Auftragnehmer führt keine solchen rechtlichen Prüfungen durch, es sei denn, der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren dies separat schriftlich.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht, Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen gemäß § 866 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erlischt zwölf Monate nach Lieferung/Leistung. Die in § 546 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegte Vermutung ist ausgeschlossen.
Sofern kein Leistungspaket gebucht wurde, erfolgt die Abrechnung aller Arbeiten grundsätzlich auf Stundenbasis. Der Stundensatz des Auftragnehmers beträgt 95,- € netto. Die Abrechnung erfolgt Zeitgenau, d.h. auch bei einer Arbeitszeit von beispielsweise 15 Minuten wird nur ein Drittel des Stundensatzes (31,67 €) berechnet.
Der Auftragnehmer bietet auch Paketpreise für bestimmte Leistungsumfänge an. Beispielsweise kann ein Paket für die Erstellung einer Website mit allen wichtigen Inhalten und 3 individuellen Unterseiten für ein festgelegtes Angebot angeboten werden. Alle Leistungen darüber hinaus, die nicht im Angebotspaket enthalten sind, werden nach dem in Ziffer 11.1.1 beschriebenen Stundensatz abgerechnet.
Der Auftragnehmer bietet darüber hinaus verschiedene Leistungspakete mit inkludierten Stundenkontingenten für kleinere Anpassungen an. Die konkreten Leistungen und das Stundenkontingent variieren je nach gewähltem Leistungspaket (z.B. Rookie oder Iconic). Ist das inkludierte Stundenkontingent aufgebraucht, erfolgt die weitere Abrechnung auf Stundenbasis gemäß Ziffer 11.1.1.
Die Zahlung der Vergütung ist ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Dies gilt auch für Barauslagen und sonstige Ausgaben, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Die vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen verlangen und Zwischen- oder Schlussrechnungen ausstellen. Die Gebühren des Auftragnehmers sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind, werden separat berechnet. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle Barauslagen zu erstatten.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Sie verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Ausführung der darin genannten Leistungen. Im Zweifelsfall sind Kostenvoranschläge kostenlos.
Selbst wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, bleiben alle Entwürfe, Pläne, Berechnungen und anderen Dokumente geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers ausgewertet oder an Dritte weitergegeben werden.
Der Auftragnehmer ist auch für Arbeiten berechtigt, die der Auftraggeber aus irgendeinem Grund nicht umsetzt. Die Annahme gemäß § 320 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ausgeschlossen.
Die Zahlung der Vergütung gewährt dem Auftraggeber kein Recht zur Nutzung bereits ausgeführter Arbeit. Der Auftraggeber hat nicht umgesetzte Konzepte, Entwürfe und andere Dokumente unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben oder zu vernichten.
Wenn die Zahlungen des Auftraggebers verspätet sind, berechnet der Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen in Höhe des für den Geschäftsverkehr geltenden Zinssatzes.
Wenn eine Zahlung verspätet ist, kann der Auftragnehmer gemäß § 286 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Pauschale von EUR 40,00 vom Auftraggeber als Entschädigung für Inkassokosten verlangen, wenn vorhanden. Die Erstattung von Inkassokosten über dieser Pauschale hinaus richtet sich nach § 280 Absatz 2 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich weitere Rechte und Ansprüche vor.
Falls einer der Zahlungen des Auftraggebers nicht fristgerecht geleistet wird, kann der Auftragnehmer auch unverzüglich die Zahlung aller Leistungen und Teilleistungen verlangen, die im Zusammenhang mit anderen Verträgen mit dem Auftraggeber erbracht wurden.
Der Auftragnehmer kann die Erbringung von Leistungen verweigern, bis der Auftraggeber den ausstehenden Betrag bezahlt hat. Wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, ist die gesamte Vergütung fällig, wenn der Auftraggeber Teilbeträge oder Nebenforderungen nicht fristgerecht bezahlt hat. Der gesamte ausstehende Betrag ist unverzüglich zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber weitere Dienstleistungen zu erbringen, bis der Auftraggeber den ausstehenden Betrag bezahlt hat.
Der Auftragnehmer kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn er die Gegenleistung, für die er das Zurückbehaltungsrecht geltend macht, fällig und gegenüber dem Auftraggeber erfüllbar gestellt hat.
Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Forderung des Auftragnehmers nicht fällig oder nicht erfüllbar ist oder wenn der Auftraggeber die Gegenleistung bereits erbracht hat.
Das Zurückbehaltungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber die Gegenleistung erbringt oder wenn der Auftragnehmer die Gegenleistung nicht fällig oder nicht erfüllbar stellt.
Wenn der Auftraggeber und der Auftragnehmer Ratenzahlung vereinbart haben, ist der gesamte Anspruch zur Zahlung fällig, auch wenn der Auftraggeber nur eine Ratenzahlung oder Nebenforderung nicht rechtzeitig bezahlt hat. In diesem Fall kann der Auftragnehmer die unverzügliche Zahlung der gesamten ausstehenden Schuld verlangen.
Der Auftraggeber kann seine eigenen Ansprüche gegen die Ansprüche des Auftragnehmers nicht aufrechnen, es sei denn, die Ansprüche des Auftraggebers wurden vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder durch ein Gericht festgestellt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen vom Auftragnehmer erstellten Werken, insbesondere auf Werbemitteln, seinen Namen und/oder sein Logo als Urheber zu nennen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer hierfür ein unwiderrufliches, unentgeltliches und nicht exklusives Nutzungsrecht ein.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellten Werke zu Referenzierungszwecken zu verwenden. Dies beinhaltet insbesondere die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden sowie die Darstellung der erstellten Werke auf der Website des Auftragnehmers oder in anderen Werbematerialien. Der Auftraggeber kann dieser Referenzierung jederzeit widersprechen. Der Widerruf hat jedoch keine Auswirkungen auf die bereits erfolgte Nutzung der Referenz durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erhaltenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers und seiner Kunden streng vertraulich zu behandeln und diese nur im Rahmen der Auftragsausführung zu verwenden. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und seiner Kunden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, der Auftraggeber hat hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe.
Weitere datenschutzrechtliche Informationen sind unter https://www.mgxc.de/datenschutz verfügbar.
Der Auftragnehmer wird im Impressum der vom Auftraggeber betriebenen Website als Urheber der vom Auftragnehmer erstellten Werke genannt.
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen von Anbietern von Online-Werbeplattformen (wie z.B. Google Ads) und Social-Media-Kanälen (wie z.B. Facebook) das Recht vorbehalten, Anzeigen aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Diese Anbieter sind daher nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an Benutzer weiterzuleiten. Demzufolge besteht ein unkalkulierbares Risiko, dass Werbung ohne Angabe von Gründen entfernt werden kann.
Obwohl die Anbieter in diesen Fällen Gegenargumente zulassen, wenn ein anderer Benutzer eine Beschwerde einreicht, werden Inhalte dennoch sofort entfernt. In diesen Fällen kann es einige Zeit dauern, bis die ursprünglichen und rechtmäßigen Bedingungen wiederhergestellt sind.
Der Auftragnehmer führt seine Aktivitäten und den Vertrag des Auftraggebers auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter durch, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen. Im Zusammenhang mit der Vergabe eines Vertrags erkennt der Auftraggeber ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten der Vertragsbeziehung mitbestimmen, sofern vorhanden.
Der Auftragnehmer beabsichtigt, den Vertrag des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Online-Werbeplattformen und Social-Media-Kanäle auszuführen. Basierend auf den derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit für Benutzer, Verstöße geltend zu machen und Inhalte entfernen zu lassen, kann der Auftragnehmer nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit der vom Auftraggeber beauftragten Kampagne. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nichtabrechenbarkeit der Kampagne entstehen.
Die Kombination von Google Ads und Social Media Marketing kann zu Synergieeffekten führen, die die Reichweite und den Erfolg der Kampagne deutlich erhöhen können. So können z.B. die Zielgruppenansprache in Google Ads durch die Nutzung von Social-Media-Daten präzisiert werden. Umgekehrt können Social-Media-Kanäle genutzt werden, um die Nutzer auf die Landingpages der Google Ads-Kampagnen zu lenken.
Der Auftragnehmer wird die Kampagne des Auftraggebers regelmäßig überwachen und optimieren, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Dies beinhaltet unter anderem die Anpassung der Keywords, des Gebots, der Anzeigentexte und der Zielgruppenansprache.
Das Budget für die Kampagnen wird im Rahmen der Auftragsvergabe zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart. Dabei werden die Ziele der Kampagne, die Zielgruppe und die gewünschten Kanäle berücksichtigt.
Der Auftragnehmer verwendet das Budget ausschließlich für die Durchführung der Kampagnen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber regelmäßig über die Verwendung des Budgets informieren.
Das Budget kann auf verschiedene Kanäle und Kampagnen verteilt werden. Die Aufteilung des Budgets wird im Einzelfall mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der Kampagnen verantwortlich. Die Bezahlung kann über verschiedene Kanäle erfolgen, z.B. über Kreditkarte, Lastschrift oder PayPal.
Der Auftraggeber muss seine Bezahlinformationen auf den entsprechenden Plattformen (z.B. Google Ads, Facebook) hinterlegen. Der Auftragnehmer hat keinen Zugriff auf die Bezahlinformationen des Auftraggebers.
Sofern der Auftragnehmer die Kampagnen verwalten soll, ist es notwendig, den Auftragnehmer in entsprechenden Rollen bei Google Ads und/oder z.B. Facebook hinzuzufügen. Dies ermöglicht dem Auftragnehmer, die Kampagnen zu steuern, Änderungen vorzunehmen und die Leistung zu überwachen. Ohne dies, ist es nicht möglich und muss abschließend vom Auftraggeber durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer kann im Rahmen des Leistungspakets "Iconic" die Google Search Console für die Website des Auftraggebers nutzen. Die Google Search Console ist ein Tool von Google, mit dem der Auftraggeber die Sichtbarkeit seiner Website in den Google-Suchergebnissen überprüfen und optimieren kann.
Sofern vertraglich gewünscht und nur im Leistungspaket "Iconic" möglich, wird der Auftragnehmer proaktiv Fehler beheben, die in der Google Search Console angezeigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Domain und das Hosting der Website des Auftraggebers über das Leistungspaket "Iconic" beim Auftragnehmer gebucht sind.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit der Google Search Console oder für die Richtigkeit der in der Google Search Console angezeigten Daten. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Nutzung der Google Search Console entstehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Nutzung der Google Search Console erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Änderungen an der Website des Auftraggebers zu informieren, die sich auf die Sichtbarkeit der Website in den Google-Suchergebnissen auswirken können.
Sofern der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragnehmer sein Google My Business Profil verwaltet, ist es notwendig, den Business-Account des Auftragnehmers entsprechend in das Google My Business Profil hinzuzufügen. Dies ermöglicht dem Auftragnehmer, das Profil zu bearbeiten, Updates vorzunehmen und die Leistung zu überwachen.
Das Hinzufügen des Auftragnehmers als Moderator erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer erhält nach dem Hinzufügen eine Einladung per E-Mail. Um die Einladung anzunehmen, muss der Auftragnehmer auf den Link in der E-Mail klicken.
Sofern kein Google My Business Profil vorhanden ist, kann der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers ein neues Profil erstellen. Hierfür benötigt der Auftragnehmer vom Auftraggeber einige persönliche Informationen, wie z.B. den Namen des Unternehmens, die Adresse und die Telefonnummer.
Nachdem der Auftragnehmer das Profil erstellt hat, muss es vom Auftraggeber bestätigt werden. Dies erfolgt durch einen Klick auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail, die der Auftraggeber von Google erhält.
Der Auftraggeber ist der vollumfängliche Besitzer des Google My Business Accounts.
Sofern die Agentur nicht ausdrücklich bestätigt hat, dass Fristen verbindlich sind, sind angegebene Lieferzeiten oder Dienstleistungen unverbindlich. Verbindliche Vereinbarungen bezüglich Zieltermine müssen schriftlich festgelegt und von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
Die Agentur gerät nicht in Verzug, wenn eine Verzögerung durch das Versäumnis des Kunden verursacht wird, zu geplanten Meetings zu erscheinen und erforderliche Arbeit und alle Dokumente in vollständiger Weise zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls zusammenzuarbeiten.
Wenn die Lieferung/Leistung aus Gründen verzögert wird, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen, wie z. B. höhere Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse, die nicht durch zumutbare Mittel verhindert werden können, werden die Dienstleistungsverpflichtungen für die Dauer und den Umfang der Behinderung ausgesetzt. Fristen werden entsprechend verlängert. Wenn diese Verzögerungen länger als zwei Monate dauern, können der Kunde und die Agentur vom Vertrag zurücktreten.
Wenn die Agentur in Verzug gerät, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Agentur nicht innerhalb einer schriftlich gewährten Nachfrist von mindestens 14 Tagen leistet. Kunden können keine Schadensersatzansprüche aufgrund von Nichterfüllung oder Verzug geltend machen, es sei denn, es wurde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Entwicklung eines Konzepts beauftragt und der Auftragnehmer diesen Auftrag annimmt, kommt zwischen den Parteien bereits vor Abschluss eines Hauptvertrags ein Vertrag ("Pitching-Vertrag") zustande. Auch dieser Vertrag unterliegt diesen AGB.
Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer bereits im Rahmen der Konzepterstellung erhebliche Aufwände und Kosten erbringt, auch wenn der Auftraggeber selbst noch keine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist.
Die sprachlichen und grafischen Elemente des Konzepts sind durch das Urheberrecht geschützt, sofern sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Der Auftraggeber darf diese Elemente ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht nutzen oder verwerten.
Auch Ideen im Bereich der Werbung können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine individuelle Leistung darstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ideen neu und eigentümlich sind und den persönlichen Stempel des Auftragnehmers tragen.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Konzepts präsentierten Werbeideen, insbesondere an Werbeslogans, Werbetexten, Grafiken und Illustrationen, Werbematerialien und Ähnlichem, kein Nutzungsrecht ein.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese kreativen Werbeideen nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu nutzen oder verwerten oder die Nutzung oder Verwertung durch Dritte zu gestatten.
Der Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen nach diesem Absatz befreien, indem er an den Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung zahlt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den im Angebot des Auftragnehmers genannten Honoraren.
Sofern der Auftraggeber der Ansicht ist, dass der Auftragnehmer Ideen präsentiert hat, auf die er selbst bereits vor der Präsentation gekommen war, hat er dies dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Präsentation per E-Mail mitzuteilen und schriftliche Beweise vorzulegen, die es dem Auftragnehmer ermöglichen, die Urheberschaft zeitlich zuzuordnen.
Erfolgt dies nicht, gilt die Vermutung, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine neue Idee präsentiert hat. Nutzt der Auftraggeber die Idee, gilt dies als vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, des Vertrags oder anderer Vertragsbestandteile sind schriftlich vorzunehmen. Dies gilt auch für jeglichen Verzicht auf die Schriftform. Die Parteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen, und diese Vereinbarungen sind daher unzulässig.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder ein unwirksamer Teil davon soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.